Wer oder was ist Adel? - Imperia - Historischer Reiseführer

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Wer oder was ist Adel?

GESCHICHTE > Herrscher und Adel
ADEL  IN  DER  PROVINZ  IMPERIA

Wer oder was ist Adel?

Durch große, bereits vorhandene Besitztümer, aber auch besondere Verdienste und Gefälligkeiten gegenüber dem Kaiser oder König, konnten dazu führen, einfach so in den Adelsstand erhoben zu werden. Ganz geschickt war es natürlich, direkt in eine adlige Familie geboren zu werden. Der italienische „Landadel“ entwickelte sich aus dem Lehnswesen. Der italienische „Stadtadel“, die so genannte „Signoria“ bildete sich in der Regel aus Kaufmannsleuten aber auch aus früheren Rittergeschlechtern.

Die Entwicklung des Adels war abhängig von der städtischen Territorialstruktur. Die feudal geprägten Grafschaften und Baronen waren im Mittelalter recht klein, so dass die späteren Marquis und Grafen oft über nur sehr unbedeutenden Landbesitz verfügten. Fehlende Nachkommenschaft trug dazu bei, dass die größeren feudalen Territorien zerfielen, da die regierenden Geschlechter ausgestorben waren. Die Ausnahme war der Kirchenstaat. Die Päpste erhoben zuerst ihre Familien in den Herzogsrang, was mit dem „Adelsbrief“ dokumentiert wurde. Die Verleihung beinhaltete meist die Nobilitierung zum Erbadel. Das bedeutete, dass auch die Nachkommen der Familie diesen Adelsstand übernahmen, ohne weitere Qualifizierung.

Der Adelige hatte große Privilegien, er musste keine Steuern zahlen. Im Gegenteil, die Bauern waren verpflichtet, dem Adel Dienste zu erweisen und Abgaben zu leisten. Durch ihren Anspruch und das Recht, auch höhere Beamten- und Offizierstellen zu besetzen, aber auch durch das Recht auf politische Mitwirkung, bezog der Adel eine vorrangige Position in der Gesellschaft. Das politische, soziale aber auch das kulturelle Geschehen konnte der Adel selbst bestimmen. Doch viele Adelshäuser nutzten ihre Privilegien absonderlich aus, so dass zu Zeiten des Absolutismus im 17. und 18. Jahrhundert, das Ansinnen des Adels zur vorherrschenden Regierungsform wurde.

Nach der Entstehung des Königreichs Italien 1861 wurde per Gesetz das Durcheinander und die Machtquerelen sowie der Neid untereinander geregelt. Der hier wirksame Paragraph §6 Art.39 „Regolamento per la consulta Araldica“ besagte nun folgendes:

  • Da es zu viele betitelte Adlige im alten Stadt- und Landadel gab, konnte sich der Kleinadel nur unwesentlich entwickeln.
  • Die Fürsten und Herzöge konnten den Titel jetzt nur noch nach dem Recht der Erstgeburt oder auch, wenn kein männlicher Erstgeborener vorhanden war, die Verfügung des Majorats anwenden, das besagt, dass der nächste männliche Verwandte den Titel vererbt bekam.
  • Die jüngeren Söhne bekamen die Titel von anderen Gütern der Familie.

Dies stellte eine grundlegende Veränderung des italienischen Erbrechts dar, denn jetzt waren alle Kinder – zumindest die männlichen Nachkommen – berücksichtigt.

Im frühen 20. Jahrhundert büßte der Adel an Macht und Einfluss endgültig ein. Dort wo der Kommunismus Einzug hielt, wurde der Adel ausgerottet oder musste fliehen. Sie behielten ihren Titel lediglich als Namensbestandteil. Erst mit der Absetzung der Monarchie im Jahre 1946 und der Gründung der Republik Italien wurde der Adel abgeschafft. Man toleriert aber gerne auch heute noch den Gebrauch von den „alten“ Titeln, selbst in den wichtigen amtlichen Dokumenten.


Adelstitel und Rangfolge

KAISER                         höchste politische Würde
„Imperatore“

KÖNIG                          zweithöchste politische Würde
„Re“                              Es kam immer wieder zu Streitigkeiten, wer diesen Titel verleihen dürfe, der Kaiser oder der Papst. 
                                        Die Könige hatten das Privileg, adeln zu dürfen.
  
FÜRST                           Es wurde zwischen weltlichen und geistlichen Fürsten unterschieden:
„Principe“                     
                                         geistlicher Fürst:       Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte aus Reichsabteien.
                                         „spirituale“             
                                         Weltlicher Fürst:       Kurfürsten, Mark- oder Pfalzgrafen. In der "Goldenen Bulle" von 1356 
                                         "terreno"                  wurden den Kurfürsten noch das Privileg der Königswahl zuteil. 
          
HERZOG                       Er hatte die Position zwischen dem König und den Grafen.
„Duca“                           Ein Herzog stand mehreren Grafschaften vor. Herzöge und und Großherzöge waren berechtigt, zu adeln.

MARKGRAF                Dies war der Titel eines königlichen bzw. kaiserlichen Amtsträger.
„Marchese“                  Markgrafen erhielten italienische Grenzgebiete, Marken, als Lehen und hatten 
                                          entsprechende Befehlsgewalt, dieses Gebiet mit allen Mitteln zu verteidigen. Sie hatten hohe Gerichtsbarkeit.
                                                                        
GRAF                             Der König aber auch der Fürst ernannten den Grafen.
„Conte“                         Dieser wurde als Beamter eingesetzt um die Belange der hohen Herren zu regeln. 
                                         Im Namen des Königs sollte er Verwaltungs-, Rechts-, Finanz- und Wehrdienst durchsetzen. 
                                         Als Entlohnung erhielt der Graf Ländereien und besondere Vorrechte.
                                         In späteren Jahren bekam man den Grafentitel auch ohne Amtsanbindung.

FREIHERR                  Dieser Titel gehörte dem niederen Adel an.
„Barone“                    Die Ernennung setzte jedoch voraus, unabhängig seiner bisherigen Dienste, dass ein 
                                       gewisses Vermögen oder auch ein gutes Einkommen vorhanden war.

 
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